Schranken

In Zu-oder Ausfahrten gehören sie zur Grundausstattung, automatische Schranken.

Weniger bekannt ist, dass die Ausführung von Schranken im Anwendungsbereich der Produktnorm der Tore, DIN EN 13241, enthalten sind. Damit ist die Ausführung von Schranken im Sinne der Bauproduktenverordnung wie auch der Maschinenrichtlinie geregelt.

Die Verkehrswege an und um Schrankenanlagen sind in einer Risikobeurteilung auf die Nutzungssicherheit zu prüfen. Dabei kommt es auch sehr darauf an, ob diesem mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, oder dieser wirksam verhindert werden kann.

 

Einsatzgebiete:

  • Parkplatz
  • Parkhaus
  • Zufahrten

Ich erstelle:

  • Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • selbstständige Beweissicherungsverfahren.

Mein Bestellgebiet umfaßt das Metallbauerhandwerk, insbesondere

  • alle Arten von Toren
  • Automatiktüren
  • Schranken
  • hand-oder kraftbetätigt

Bei Toren sind dies: Garagentore, Industrietore, Schnelllauftore, Hangartore, Sektionaltore, Rolltore, Kipptore, Schwingtore, Drehtore, Schiebetore. Auch Sporthallentore und Rollgitter gehören zu dieser Gruppe.  

Bei Automatiktüren: Schiebetüren, Karusselltüren, Falttüren. Dazu gehören auch die Komponenten wie Steuerungen, Sensoren, Schaltleisten, Sicherheitseinrichtungen.

Bei Schranken sind es solche an Parkhäusern oder Parkplätzen, aber auch an anderen abzusichernden Arealen.

 

Druckversion | Sitemap
© Klaus-W. Hein

Anrufen

E-Mail