Hiermit sind die Tore gemeint, die ein Grundstück oder einen Teil davon abschließen. Sie sind üblicherweise im Freien montiert und vollständig der Witterung ausgesetzt.
Es handelt sich hierbei um Dreh-oder Schiebetore, die meist handwerklich gefertigt und mit handelsüblichen Komponenten ausgestattet werden. Überwiegend werden diese Tore als Einzelanfertigung individuell für den jeweiligen Einsatzbereich gefertigt.
Diese Tore werden fast ausschließlich mit Antrieb ausgerüstet, wobei die Bedienung per Fernbedienung sehr beliebt ist.
Auch wenn es bei diesen Toren meist um individuelle Sonderanfertigungen handelt, so unterliegen sie doch den gleichen Anforderungen aus den Regelwerken wie industriell hergestellte Tore. Entsprechend fallen diese Tore unter die Bauproduktenverordnung 305/11 und sind nach der Produktnorm DIN EN 13241 auszuführen. Das bedeutet auch, dass für diese Tore eine CE-Kennzeichnung mit Leistungserklärung verpflichtend ist.
Gerne wird bei diesen Toren die Wirkung von Windereignissen unterschätzt. Auch bei filigranen Stabfüllungen bieten die Flügel eine große Wind-Angriffsfläche.
Durch die Ausrüstung mit einem Antriebssystem gelten diese Tore auch Maschine und fallen unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Entsprechend dieser ist die Nutzungssicherheit über eine Risikobeurteilung zu ermitteln und umzusetzen. So sind geeignete Maßnahmen wie Sensoren, Lichtschranken, Sicherheitsschaltleisten oder auch Schutzgehäuse nach Erfordernis einzusetzen.
Besonderes Augenmerk ist auf Tore zu richten, die zur Geländeanpassung eine steigende Bewegung ausführen.
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